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In mehr als zwei Drittel aller Darlehensverträge zur Immobilienfinanzierung werden Optionen zur Sondertilgung vereinbart. Ob und in welcher Höhe genau eine Sondertilgung möglich ist, wird im Darlehensvertrag geregelt. Sondertilgungen sind eine clevere Möglichkeit, die Darlehenskosten durch zusätzliche Einmalzahlungen deutlich zu senken. Der daher von seinem Arbeitgeber z.B. eine Sonderzahlung bekommt, solche diese für eine außerplanmäßige Tilgung einsetzen.
Sondertilgung – ist das sinnvoll?
Wie eine aktuelle Studie, wie z.B. auch von der Managementberatung Kienbaum zeigen, sind viele Immobilienbesitzer in der Lage, Sondertilgungen zu tätigen. Drei Viertel der kfm. Fachkräfte und sogar mehr als sechzig Prozent der Ingenieure erhalten Sonderzahlungen. Im Bereich Marketing und Vertrieb ist der Anteil sogar noch höher. Hier Hintergrund ist, dass variable Vergütungssysteme sich immer stärker etablieren.
Dass Geld in Sondertilgungen sinnvoll eingesetzt sind, das zeigt schon ein sehr einfacher Zinsvergleich. Für einen bestehenden Baukredit zahlen Immobilienbesitzer meist so rund um die 4 Prozent im Jahr und mehr an Zinsen. Die Anlage in Tagesgeld oder Festgeld bringt den Sparern aktuell jedoch nur meist mehr als 2 Prozent ein. Durch eine Sondertilgung sparen Sie also durchs Tilgen mehr Zinsen ein, wie Sie durchs Sparen bekommen.
Dass die Nutzung des Geldes für eine Sondertilgung sinnvoll ist, zeigt schon ein einfacher Zinsvergleich: Für einen bestehenden Baukredit zahlen Immobilienbesitzer meist vier Prozent im Jahr und mehr. Für Tages- oder Festgeld bekommen Sparer aktuell meist nicht mehr als zwei Prozent. Sie sparen also durchs Tilgen mehr Zinsen ein als sie durchs Sparen bekommen.
Die Auswirkungen einer Sondertilgung auf die Darlehenskosten und die Restlaufzeit
Neben dem reinen Zinsunterschied ist auch noch der Zinseszinseffekt bei der Tilgung des Darlehens zu beachten. Wer z.B. im Sommer 2008 ein Darlehen von über 200.000 EUR zu 5 Prozent aufgenommen hat und jetzt 10.000 EUR in Form einer Sondertilgung abzahlt, der hat am Ende der Zinsbindung im Jahr 2018 eine um ca. 13.770 EUR niedrigere Restschuld als ohne dem Einsatz einer Sondertilgung. Darüber hinaus zahlt der Kunde bis dahin dazu noch 3.770 EUR weniger an Zinsen. Die geringere Restschuld wirkt sich darüber hinaus auch (bei gleichem Zinssatz) auf eine verkürzte Restlaufzeit der Gesamtfinanzierung aus. Der Kunde ist daher rund zwei Jahre früher schuldenfrei!
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch darauf hinzuweisen, dass auch der Zeitpunkt eine wichtige Rolle spielt. “Je früher umso besser”, so sind sich die Experten einig. Im oben genannten Beispiel bedeutet das: Wenn der Kreditnehmer erst im Dezember eine Sondertilgung einsetzt, dann hat er eine um rund 560 EUR höhere Restschuld als wenn er im Februar noch tilgt. Darüber hinaus ist er erst wieder ein Monat später schuldenfrei.
Als Fazit kann man festhalten: Der Einsatz einer Sondertilgung lohnt sich definitiv – sogar mehrfach. Wer die liquiden Mittel dazu hat, sollte daher nicht lange überlegen, sondern Tilgen.
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