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Im Fall der Musterklagen gegen Bausparkassen ist vom Landgericht Heilbronn das erste Urteil gesprochen. Das Heilbronner Landgericht hält die Abschlussgebühren in Bausparverträgen für zulässig. Die Verbraucherschützer hingegen sind mit dem Urteil nicht zufrieden und gehen eine Instanz höher. Der Fall geht nun auf das Oberlandesgericht in Stuttgart über.
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Im Streit um die Zulässigkeit von Abschlussgebühren bei Bausparverträgen haben die Bausparkassen bisher die besseren Karten. Dies ist zumindest lässt eine zweite Verhandlung vor dem Hamburger Landgericht vermuten.
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Immobilienkredite sind so flexibel wie nie zuvor. Die neue Freiheit bietet Kunden flexiblere Sondertilgungen, Wechseltilgungssätze und teilweise sogar freie Kündigungsrecht.
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Heute gibts eine Nachricht aus dem Bereich Bausparen. Der Bausparvertrag ist in Deutschland eine sehr beliebte Form der Kapitalanlage und der Immobilienfinanzierung. Ein Bausparvertrag kann eine tolle Sache sein, wenn man ihn richtig einsetzt. Viele schließen jedoch einen Bausparvertrag ab, ohne jegliche Bauabsichten, also als eine Art normaler Sparvertrag. Zu Hochzins- Zeiten haben die Verträge noch einen recht ordentlichen Sparzins abgeworfen, so dass die Verträge auch für normale Sparer sehr interessant sein konnten. Die Bausparkassen versuchen jedoch nun, von den Verträgen rauszukommen. Lesen Sie hier:
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