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Im Fall der Musterklagen gegen Bausparkassen ist vom Landgericht Heilbronn das erste Urteil gesprochen. Das Heilbronner Landgericht hält die Abschlussgebühren in Bausparverträgen für zulässig. Die Verbraucherschützer hingegen sind mit dem Urteil nicht zufrieden und gehen eine Instanz höher. Der Fall geht nun auf das Oberlandesgericht in Stuttgart über.