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In dem heutigen Beitrag geht es um die Umschuldung in Sachen Immobilienkredit. Wenn Sie die Blog-Beiträge schon längers verfolgen, dann wissen Sie, dass Sie bei Ihrer Anschlussfinanzierung OPTIONEN haben, eben auch beim Immobilienkredit. Sie können bei Ihrem Darlehensgeber bleiben und einen neuen Darlehensvertrag / Immobilienkredit mit einer neuen Zinskonditon vereinbaren. Sie haben aber auch die Möglichkeit, auf einen neuen Darlehensgeber zu wechseln. Doch lesen Sie jetzt mehr:
Immobilienkredit: Was Sie bei einer Umschuldung Ihres Immobilienkredites beachten müssen
Da die neue Bank noch keine Informationen über den Darlehensnehmer hat, ist in jedem Fall eine ausführliche Kreditprüfung notwendig. Diese Prüfung beinhaltet die Kreditwürdigkeit (kann die Darlehensrate aus dem Einkommen erbracht werden) sowie die Bewertung der Sicherheiten. Hierfür werden die monatlichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Nur wenn diese Rechnung einen positiven Überschuss ergibt, kann das Darlehen genehmigt werden. Für die Kreditprüfung ist es daher notwendig, der neuen Bank eine Selbstauskunft, Einkommensnachweise sowie Objektunterlagen einzureichen. Die genaue Liste der notwendigen Unterlagen kann beim Berater erfragt oder im Internet heruntergeladen werden. Die Bank wird anschließend die Bonität anhand eines Scorings prüfen und über die Vergabe des Kredites entscheiden. Dieses Scoring, welches einen Wert zwischen eins und sechs erreichen kann, gibt Auskunft über die grundsätzliche Möglichkeit der Kreditvergabe, gleichzeitig gibt sie den Ausschlag für den Zinssatz.
Wurde der Darlehensantrag positiv beschieden, kann das bisherige Darlehen / Immobilienkredit bei Ablauf der Zinsbindung abgelöst werden. Diese Ablösung wird oft von den Banken untereinander übernommen und erfolgt in den meisten Fällen in Form eines Treuhandauftrages. Der neue Finanzierer wird hierbei die noch offene Kreditsumme an die bisherige Bank überweisen, im gleichen Zug wird die eingetragene Grundschuld übertragen.
Immobilienkredit: Umschreibung der Grundschuld
Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld sichert der Bank das Recht, im Fall einer Insolvenz des Darlehensnehmers das Haus im Rahmen einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme zu versteigern. Dieses Recht gilt einzig für die Bank, die namentlich im Grundbuch genannt ist. Mit dem Erlös aus dieser Zwangsvollstreckung kann dann die noch ausstehende Darlehensschuld für den Immobilienkredit zurückgezahlt werden. Wird die bestehende Immobilienfinanzierung / Immobilienkredit auf eine andere Bank übertragen, muss gleichzeitig auch die Grundschuld übertragen werden, denn nur so sichert sich die neue Bank ebenfalls das Recht der Zwangsversteigerung.
Die Umschreibung der Grundschuld muss notariell erfolgen. Hierum muss sich allerdings nicht der Darlehensnehmer selbst kümmern, sondern die Banken erledigen diese Arbeiten untereinander. Die Kosten für die Umschreibung muss jedoch der Kreditnehmer übernehmen. Gleiches gilt für die Umschreibung im Grundbuch, die ebenfalls notwendig ist.
Immobilienkredit: Kosten der Umschreibung
Wie bereits erwähnt müssen die Kosten für die Umschreibung der Grundschuld sowie der Umschreibung im Grundbuch vom Kreditnehmer übernommen werden. Über die genaue Höhe der Kosten kann man jedoch nicht 100%ig Auskunft geben, denn in jeder Region sind diese unterschiedlich. Oftmals werden in Sachen Immobilienkredit für die Bank auch eigene Notare tätig, so dass die Kosten wiederum geringer ausfallen können. Für die Umschreibung einer Grundschuld über 150.000 Euro müssen zwischen 400-500 Euro kalkuliert werden.
Ihr
Siegmar Bührle
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