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  • Forward-Darlehen bei Anschlussfinanzierungen

    • Autor: Anschlussfinanzierung
    • Kategorie: Allgemein, Tilgungsarten
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    Viele Immobilienbesitzer beobachten die aktuelle Zinsentwicklung mit weinendem Auge. Hätte man bei der eigenen Immobilienfinanzierung nur eine solch günstige Situation erwischt. Der Blick in die Vergangenheit bringt hier jedoch nicht weiter. Ganz anders ist es jedoch mit dem Blick in die Zukunft. Denn was viele Verbraucher nicht wissen ist, dass Kreditnehmer sich die aktuell günstigen Zinsen für die eigene Anschlussfinanzierung quasi im Voraus reservieren können. Das geht sehr einfach per Forward-Darlehen.

    Das Forward-Darlehen

    Das Forward-Darlehen gibt es erst seit ungefähr rund zehn Jahren. Der Sinn und Zweck ist es, ein bereits bestehendes Darlehen in Zukunft abzulösen – also geschaffen für Anschlussfinanzierungen. Ein Forward-Darlehen kann nur beantragt werden, wer bereits ein Hypothekendarlehen hat und bei dem in nächster Zeit die Anschlussfinanzierung ansteht. Es gibt jedoch auch Anbieter, die Forward-Darlehen auch zur Zinssicherung für die Erstfinanzierung zulassen.

    Wenn Sie also erwarten, dass die Zinsen für Immobilienfinanzierungen in Zukunft wieder steigen, sollten Sie sich die niedrigen Zinsen heute sichern. Dies kann man je nach Anbieter bis zu 60 Monate, d.h. 5 Jahre, im Voraus erfolgen.

    Der Betrag für Forward-Darlehen wird aus dem aktuellen Zinssatz gebildet – basisierend auf der der gewählten Zinsfestschreibung – zuzüglich einem Aufschlag für die frühzeitige Zinssicherung (Forward-Aufschlag). Der Forward-Aufschlag kann je nach Angebot bis zu 0,015 Prozentpunkte je Vorlaufmonat betragen. Es gibt jedoch auch Banken, die komplett auf den Zinsaufschlag verzichten. Unter diesem Hintergrund sollte ein Forward-Darlehen nur nach einem umfangreichen und detaillierten Anschlussfinanzierung vergleich abgeschlossen werden.

    Ob sich die frühzeitige Zinssicherung über ein Forward-Darlehen lohnt, hängt in erster Linie von der zukünftigen Zinsentwicklung ab. Niemand kann Ihnen diese Frage exakt vorhersagen. Aus den Zinsentwicklungen der Vergangenheit lassen sich jedoch immer Schlüsse ableiten.

    Zwischen den Jahren 1980 und 2002 lag der Zinssatz von Immobilienkrediten für Laufzeiten mir einer zehnjährigen Zinsbindung bei nominal 7,85 Prozent. Der vergleichbare Wert liegt aktuell bei 4 Prozent. Man muss also kein Finanzexperte sein, um zu erkennen, dass die aktuellen Konditionen für Immobilienfinanzierungen deutlich unter dem langjährigen Mittel liegen. Finanzierungsexperten gehen davon aus, dass die Zinsen mittel- bis langfristig wieder steigen werden.

    Wenn Sie so wollen, dann ist ein Forward-Darlehen also eine Art Zinsspekulation. Wen Sie ein Forward-Darlehen abschließen, dann müssen Sie wissen, dass Sie einen festen Darlehensvertrag abschließen – nicht nur eine Option auf die Zinsen. Beispiel: Wenn Sie heute ein Forward-Darlehen zu einem Prozentsatz von 4 Prozent abschließen, müssen Sie zu dem vereinbarten Zeitpunkt das Darlehen abnehmen – selbst wenn es dann noch günstigere Kredite gibt. Nehmen Sie das Darlehen nicht in Anspruch, droht Ihnen eine Kostenkeule, die so genannte Nichtabnahmeentschädigung, die eine erhebliche Summe ausmachen kann.

    Verlassen Sie sich nicht auf das Angebot Ihrer Hausbank. Gerne holen wir für Sie Vergleichsangebote auf dem Kreditmarkt ein und erstellen einen umfangreichen Vergleich, dass Sie eine optimale Entscheidungsgrundlage haben – oder wollen Sie zu viel Geld ausgeben?

    Klicken Sie hier: Beratung zu Forward-Darlehen und Anschlussfinanzierungen

    Ihr

    Siegmar Bührle

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Autor: Anschlussfinanzierung

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