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  • Bausparkassen dürfen gutverzinste Bausparverträge kündigen

    • Autor: Anschlussfinanzierung
    • Kategorie: Allgemein, Tilgungsarten
    • Tags: Bausparen, Bausparkassen, Bausparvermittler, Bausparvertrag, bausparvertrag kündigen, bausparvertrag kündigung, bausparvertrag vorzeitig kündigen, bausparverträge kündigen, Finanztest, Immobilienfinanzierung, Kapitalanlage, kündigung bausparverträge, Kündigungsfrist, kündigungsfrist bausparvertrag, Sparzins, Tagesgeld, vorzeitige kündigung bausparvertrag
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    Heute gibts eine Nachricht aus dem Bereich Bausparen. Der Bausparvertrag ist in Deutschland eine sehr beliebte Form der Kapitalanlage und der Immobilienfinanzierung. Ein Bausparvertrag kann eine tolle Sache sein, wenn man ihn richtig einsetzt. Viele schließen jedoch einen Bausparvertrag ab, ohne jegliche Bauabsichten, also als eine Art normaler Sparvertrag. Zu Hochzins- Zeiten haben die Verträge noch einen recht ordentlichen Sparzins abgeworfen, so dass die Verträge auch für normale Sparer sehr interessant sein konnten. Die Bausparkassen versuchen jedoch nun, von den Verträgen rauszukommen. Lesen Sie hier:

    Die BHW Bausparkassen durften gutverzinste Verträge kündigen

    Die BHW Bausparkassen dürfen Bausparverträge kündigen, sobald das Guthaben die volle Bausparsumme erreicht (vgl. FinanzTest 3/2008). Diese Entscheidung haben die Ombudsleute der privaten Bausparkassen entschieden, nachdem sich viele Sparer über die Kündigung ihrer gutverzinzten Verträge aus den 90′er Jahren beschwert haben. Ein Bausparvertrag sieht in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor.

    Verbraucherverbände teilen die Ansicht der Ombudsleute nicht. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden Württemberg gilt das Kündigungsrecht nur dann, wenn der Bausparkassen-Berater bei Abschluss des Bausparvertrages den Eindruck erweckt hat, dass der Kunde selbst die Laufzeit des Bausparvertrages bestimmen kann. Der Nachweis muss hier jedoch der Kunde liefern.

    Obwohl ich kein Jurist bin, kann ich der Argumentation der Verbraucherzentrale nicht folgen. Vertragliche Regelungen können nicht von dem Eindruck abhängen, die ein Bausparvermittler vor Ort hinterlassen hat. Vertragliche Regelungen sind im Vertrag selbst vereinbart und geregelt. Es ist daher immer anzuraten, dass Sie sich vor einem Vertragsabschluss immer einen umfassenden Überblick über die Vertragsbedingungen der Bausparkassen verschaffen. Lesen Sie alles genau durch. Auch das Kleingedruckte!

    Tipp für Kunden mit Bausparverträgen

    Wenn Ihr Bausparvertrag von den Bausparkassen gekündigt wurde, sparen Sie sich den Ärger und sehen Sie sich nach einer interessanten Alternative um. Die Angebote für Festgeld und Tagesgeld sind aktuell so interessant, dass Sie nicht auf Ihren Bausparvertrag mit den hohen Zinsen angewiesen sind.

    Ihr

    Siegmar Bührle

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