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Diese Frage stellen sich viele, bei denen die Zinsbindung für das aktuell laufende Immobiliendarlehen in naher Zukunft ausläuft. Mit dem heutigen Beitrag möchte ich Ihnen heute eine Möglichkeit vorstellen, mit der Sie lange vor Ablauf der Zinsbindung sich die Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung sichern können. Seien Sie einfach mal gespannt.
Günstige Zinsen für die Anschlussfinanzierung sichern
Kreditnehmer, deren Zinsbindung in wenigen Monaten oder auch in ein bis zwei Jahren ausläuft, blicken oft besorgt auf die allgemeine Zinsentwicklung. Gerade dann, wenn sich die Wirtschaft in einem Aufschwung befindet und damit gerechnet werden kann, dass die Zentralbanken die Zinssätze erhöhen, werden viele Darlehensnehmer ungeduldig. Sie wollen sich bereits heute die günstigen Zinsen für ihre Anschlussfinanzierung sichern, um nicht später mehrere Tausend Euro Mehrkosten verkraften zu müssen.
Was bis vor einigen Jahren nicht möglich war, kann jetzt mit dem Forward-Darlehen erreicht werden. Das Forward-Darlehen ist ein klassischer Kredit zur Anschlussfinanzierung, der nicht erst am Ende der Zinsbindung vereinbart wird, sondern der viele Monate vorher abgeschlossen werden kann. Die meisten Banken bieten das Forward-Darlehen ab einer Vorlaufzeit von 36 Monaten an, bei einigen Anbietern ist der Abschluss dieses Darlehens schon für 50 Monate möglich.
Das Risiko steigender Zinsen kann bei der Anschlussfinanzierung mit dem Forward-Darlehen somit ausgeschlossen werden. Dieses Risiko, welches eigentlich der Kreditnehmer zu tragen hätte, wird somit auf die Bank übertragen. Sie berechnet für diese Absicherung allerdings eine kleine Gebühr in Form eines Zinsaufschlags. Dieser Zinsaufschlag wird pro Monat berechnet, er kann zwischen 0,01-0,03% pro Monat betragen.
Forward-Darlehen bieten mittlerweile nahezu alle Banken an, jedoch zu unterschiedlichen Konditionen. Die Preise und Zinssätze können hier im Internet verglichen werden, um nicht zu viel zu bezahlen. Um als Anschlussfinanzierung das Forward-Darlehen zu beantragen, ist eine konventionelle Kreditprüfung notwendig, wozu die Einreichung von Einkommensnachweisen und Objektunterlagen notwendig ist.
Ihr
Siegmar Bührle
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